AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Gegenstand und Geltungsbereich des Vertrages
Die Art und der Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den schriftlichen individualvertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der P-TRUST GmbH. Unsere Angebote und Leistungen erfolgen aufgrund der vorliegenden Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, selbst wenn sie nicht erneut vereinbart werden. Gegenbestimmungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§2 Angebot
P-TRUST Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
§3 Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweiligen aktuellen Höhe. Zusätzliche Leistungen (Sonderleistungen) werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber besprochen und gesondert berechnet.
§4 Vertragsabschluss
Sämtliche Bestellungen durch den Auftraggeber bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die P-TRUST GmbH.
§5 Laufzeit des Vertrages
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§6 Auskünfte
Sind auf Grund unserer Tätigkeit die Ergebnisse schriftlich dem Auftraggeber darzulegen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
§7 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der P-TRUST GmbH alle für die Vertragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vorgelegt bzw. übermittelt werden. Insbesondere gilt dies für Unterlagen, Umstände und Vorgänge, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden. Erbringt der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in erforderlichem Umfang, so sind die hieraus entstehenden Folgen vom Auftraggeber zu tragen.
§8 Leistung / Terminplan
Im einzelnen sind die von der P-TRUST GmbH zu erbringenden Leistungen in besonderen Leistungsverträgen geregelt. Sie sind Bestandteil des jeweils gültigen Individualvertrags und bilden das Verzeichnis sowie die zeitliche Abfolge der von uns geschuldeten Leistungen. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder durch Ereignisse, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (auch wenn sie bei Dritten eintreten, deren wir uns bei der Leistungserbringung bedienen) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen höherer Gewalt oder durch Ereignisse wie bereits in § 8 beschrieben für länger als 3 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zu kündigen.
Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Bei teilbaren Leistungen sind wir zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§9 Verwendung Dritter
Die P-TRUST GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Dritter zu bedienen. Macht die P-TRUST GmbH von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
§10 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt, in jedem Fall schriftlich zu rügen. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung nach Fristsetzung hat der Auftraggeber das Recht auf wahlweise Wandlung oder Minderung.
§11 Haftung
Die P-TRUST GmbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund – für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro je Schadensfall. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf einen Betrag in Höhe der jeweiligen vertraglichen Vergütung. Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist diesem anzurechnen.
§12 Vergütung / Aufrechnung / Abtretung
Die Rechnungslegung erfolgt einmal monatlich oder nach Ende eines bestimmten Projektes. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die P-TRUST GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtswirksam festgestellt worden sind. Die Abtretung von Forderungen des Auftraggebers gegen die P-TRUST GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. Bei Großaufträgen von Neukunden behalten wir uns vor, auf eine Vorauszahlung von höchstens 20% der voraussichtlichen Auftragssumme zu bestehen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld des Auftraggebers zur Zahlung fällig.
§13 Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich alle zwischen ihnen ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sie werden ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während und auch nach Beendigung der Vertragstätigkeit.
§14 Datenspeicherung
Der Auftraggeber ist mit der Speicherung seiner Daten in unserer EDV – Anlage und zur Nutzung für die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einverstanden.
§15 Sicherheitskopien
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die P-TRUST GmbH für einen bestimmten – von uns festgelegten - Zeitraum Sicherheitskopien erstellt. Diese Sicherheitskopien sind nicht für Dritte bestimmt, sondern dienen lediglich zur Vereinfachung und Beschleunigung unseres internen Arbeitsablaufes.
§16 Kündigung
Der Vertrag als Ganzes oder abtrennbare Teile des Vertrages (einzelne Leistungen) können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn auf Seiten des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) eingetreten ist oder der Auftraggeber trotz Mahnung mehr als einen Monat in Zahlungsverzug ist.
§ 17 Schriftform
Alle Vereinbarungen, die zwischen der P-TRUST GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Beendigung eines Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform kann nur im Wege einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung erfolgen.
§18 Anwendbares Recht
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der P-TRUST GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§19 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag, seiner Durchführung sowie über die Gültigkeit als Gerichtsstand das Amtsgericht Saarbrücken.
§20 Teilweise Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung aus einem Vertrag oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder während der Vertragsdauer werden, so wird der Vertrag in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand Mai 2006